10.1 – Geistige Eigentumsrechte von BackResto
BackResto ist Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an der Website, der Anwendung und der Lösung als Ganzes sowie an der Marke «BackResto».
BackResto ist auch Inhaber der geistigen Eigentumsrechte und insbesondere der Datenbankherstellerrechte im Sinne der Artikel L.341-1 ff. des Gesetzes über das geistige Eigentum an der gemeinsamen Datenbank. Der Kunde erkennt an, dass BackResto frei ist, die gesamte oder einen Teil der gemeinsamen Datenbank zu nutzen, insbesondere durch Abtretung oder Lizenzierung von Rechten an Dritte, kostenlos oder gegen Entgelt, und erklärt bei Bedarf, eine solche Nutzung für alle Zwecke zu genehmigen.
BackResto behält sich das Recht vor, etwaige Anomalien in der Anwendung zu korrigieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen Eigentumsrechte von BackResto an der gesamten oder einem Teil der Website, der Anwendung, der Lösung, der gemeinsamen Datenbank oder der Marke «BackResto» in keiner Weise zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, diese nur für die Bedürfnisse seiner beruflichen Tätigkeit zu nutzen, keine Erwähnungen zu Marken oder anderen Eigentumszeichen und -hinweisen zu entfernen, alle nützlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Dritte, die seine Räumlichkeiten teilen, nicht in den Genuss des Nutzungsrechts der Lösung kommen können, und es zu unterlassen, Dritten direkt oder indirekt die gesamte oder einen Teil der Lösung zur Verfügung zu stellen, aus welchem Grund auch immer, in welcher Form auch immer (insbesondere durch «Hosted Application Provision»-Modus, Miete, Leihe, gemeinsame Nutzung) und aus welchem Grund auch immer, kostenlos oder gegen Entgelt, außer mit vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von BackResto. Der Kunde garantiert ausdrücklich die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Benutzer und andere Mitglieder seines Personals. Jeder Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtungen ermöglicht es BackResto, den Vertrag sofort und von Rechts wegen durch einfache Benachrichtigung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
Der Kunde erkennt an, dass BackResto sich das Recht vorbehält, in die Anwendung einen Sicherheitsmechanismus (wie ein Sperrsystem und/oder einen Autorisierungsschlüssel) zu integrieren, um sicherzustellen, dass der Kunde die Vertragsbedingungen einhält. Ein solcher Sicherheitsmechanismus ist dazu bestimmt, Daten über die Nutzung der Anwendung jederzeit und mit oder ohne Benachrichtigung aufzuzeichnen, was der Kunde ausdrücklich genehmigt, wobei er sich verpflichtet, das ordnungsgemäße Funktionieren solcher Sicherheitsmechanismen nicht zu behindern.
10.2 – Einräumung eines Nutzungsrechts an der Anwendung und der gemeinsamen Datenbank an den Kunden
BackResto räumt dem Kunden gegen Zahlung des Abonnements ein einfaches nicht-exklusives, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Anwendung und der gemeinsamen Datenbank ein, um ihm die Implementierung der Lösung ausschließlich auf der/den im Vertrag vereinbarten Website(s) innerhalb der im Vertrag definierten Grenzen zu ermöglichen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist auf die im Vertrag vorgesehene Dauer beschränkt.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Vertrag keine Eigentumsrechte an der Anwendung überträgt, und verpflichtet sich, keine Fehlerkorrekturen, Änderungen, Anpassungen oder Übersetzungen der Anwendung vorzunehmen, noch breiter, die gesamte oder einen Teil der Lösung sowie alle damit verbundenen Elemente zu modifizieren, zu dekomprimieren, zu verteilen, zu lizenzieren oder in irgendeiner Weise zu nutzen.
Der Kunde erklärt ferner, der rechtmäßige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Elementen zu sein, die er möglicherweise BackResto zur Verfügung stellen muss, insbesondere in der Anwendung oder der gemeinsamen Datenbank, und räumt BackResto in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht an diesen Elementen für deren Verwertung im Rahmen der Vermarktung der Lösung ein, weltweit und für die Dauer der betreffenden Rechte. Andernfalls und im Falle von Ansprüchen Dritter wird er diese persönlich bearbeiten und allein die Folgen solcher Ansprüche tragen, wodurch BackResto gegen jeden Rückgriff geschützt ist, sofern die Schuld nicht BackResto zuzurechnen ist.